AGB der HeRo Fahrschule
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Bedingungen gelten - soweit nicht schriftlich anders vereinbart - für alle Geschäftsbereiche der HeRo Fahrschule. Sie werden mit der Anmeldung zum Unterricht (mündlich, schriftlich, telefonisch, via E-Mail, via WhatsApp, elektronisch via Homepage der HeRo Fahrschule) oder mit dem Beginn der bzw. dem Antritt zur Ausbildung als verbindlich anerkannt. Dies gilt ebenfalls für alle online gebuchten Dienstleistungen.
Durch die Nutzung der Buchungsplattform akzeptieren die Schüler diese Bedingungen. Soweit die Bedingungen keine expliziten Regelungen enthalten, gelten ergänzend die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts über den einfachen Auftrag (Art. 394 ff).
Tarife
Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen sind auf der Homepage www.hero-fahrschule.ch aufgeführt. Sie können jederzeit und ohne Vorankündigung durch die HeRo Fahrschule angepasst werden. Massgebend für die Verrechnung ist in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültige Tarif.
Unterricht
Ein Fahrlektion dauert 45 Minuten (auch eineinhalb Lektionen und doppellektionen möglich(empfohlen)) und umfasst Begrüssung, Orientierung zur Zielsetzung, praktischen oder theoretischen Unterricht in der jeweiligen Kategorie, Besprechung des Unterrichtsverlaufs und der Zielerreichung, allfällige neue Terminvereinbarung, Verabschiedung.
Fahrunterricht
Fahrtermine beginnen und enden in der Regel am vereinbarten Treffpunkt. Der Treffpunkt ist über die QualiDrive App wählbar. Abholung Zuhause ist nur in Absprache mit dem zugeteilten Fahrlehrer möglich.
Fahrtermine, welche die HeRo Fahrschule als Folge höherer Gewalt, technischer Defekte am Fahrzeug oder Streiks nicht erbringen kann, werden nicht verrechnet. Die Haftung der HeRo Fahrschule für allfällig dadurch entstehende Kosten oder Schäden der Fahrschüler ist ausgeschlossen.
Ausschluss
Bei Zweifeln an der Fahr- respektive Unterrichtsfähigkeit der Fahrschüler, z.B. als Folge des Konsums von Alkohol, Drogen, Medikamenten, offensichtlicher Übermüdung oder Konzentrationsschwäche, kann der Unterricht (praktisch und/oder theoretisch) vom Fahrlehrer/in jederzeit unter Angabe des Grundes abgebrochen respektive die weitere Teilnahme an demselben verwehrt werden. Für diesen Fall erfolgt keinerlei Rückerstattung bereits bezahlter Fahrtermine.
Ausweise/Bewilligungen
Die Fahrlehrer/innen der HeRo Fahrschule verfügen über die zur Unterrichtserteilung notwendigen Ausweise und Bewilligungen, diese können von den Fahrschülern eingesehen werden. Fahrschüler sind verpflichtet, die zur Schulung/Unterrichtsteilnahme notwendigen Ausweise und Bewilligungen während des Unterrichtes auf sich zu tragen und auf Verlangen vorzuweisen. Bei Zuwiderhandlungen haftet die HeRo Fahrschule nicht für die sich daraus für die Fahrschüler ergebenden Folgen.
Fahrzeug
Grundsätzlich wird der Fahrunterricht aus Gründen der Verkehrssicherheit auf zugelassenen Fahrschulfahrzeugen erteilt. Ausnahmen sind nach Absprache möglich. Für Lektionen auf privaten Fahrzeugen wird keine Reduktion auf den Tarifen gewährt.
Absagen
Absagen für vereinbarte Fahrtermine sind so früh wie möglich, spätestens aber 24 Stunden bzw. einen Arbeitstag vor dem vereinbarten Termin vorzunehmen. Nicht oder zu spät abgesagte Termine werden zum entsprechenden Tarif vollständig verrechnet. Über Ausnahmen, z.B. aufgrund von Unfall/Erkrankung, entscheidet die Geschäftsleitung von Fall zu Fall.
Absagen können via QualiDrive App, mündlich, telefonisch oder via SMS/WhatsApp erfolgen. In jedem Fall gilt zur Bestimmung der Rechtzeitigkeit das Eintreffen der Meldung beim Fahrlehrer/bei der Fahrlehrerin bzw. der HeRo Fahrschule. Der Nachweis über die rechtzeitige Absage obliegt dem Kunden.
Pikett-Verpflichtung des Fahrlehrers
Der Fahrlehrer der HeRo Fahrschule ist zusätzlich in einer Anstellung tätig, die eine Pikett-Verpflichtung umfasst. Es kann in seltenen Fällen vorkommen, dass der Fahrlehrer kurzfristig während oder vor einer Fahrstunde zu einem Piketteinsatz gerufen wird.
Sollte dies eintreten, verpflichtet sich die HeRo Fahrschule, die betroffene Fahrstunde ohne zusätzliche Kosten nachzuholen oder einen alternativen Termin anzubieten. Weitergehende Ansprüche des Fahrschülers, wie z.B. Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
Der Fahrlehrer bemüht sich, solche Vorfälle auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, und wird den Schüler unverzüglich informieren, sollte ein Einsatz notwendig werden.
Zustimmung bei Online-Buchung
Bei der Online-Buchung über die Buchungsplattform der HeRo Fahrschule muss der Schüler bestätigen, dass er die AGB gelesen und verstanden hat, insbesondere die Regelung zu nicht angetretenen Fahrstunden. Nicht angetretene und nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunden werden vollständig in Rechnung gestellt.
Bezahlung / Rechnungsstellung
Für den Bezug von Waren und Dienstleistungen von der HeRo Fahrschule gilt der Grundsatz der Barzahlung oder Twint vor Leistungserbringung respektive unmittelbar danach.
Nach Absprache können Waren und Dienstleistungen von der HeRo Fahrschule gegen Rechnung bezogen werden, dies gilt insbesondere für private Kunden mit Einsteigerpaketen oder Abonnementen, Firmenkunden und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung (inkl. Sozialversicherungen wie IV oder ALV). Es besteht kein Anspruch auf Rechnungsstellung. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung vermerkten Frist zu bezahlen. Nach dieser Frist ist ein Verzugszins von 5% p.a. zuzüglich Fr. 10.00 je erstellte Mahnung geschuldet.
Gutscheine
Als Gutscheine gelten die von der HeRo Fahrschule gegen Entgelt und personalisiert abgegebenen Wertbons, bei diesen ist der Wert durch den Käufer frei wählbar.
Gutscheine sind grunsätzlich kumulierbar, wobei pro Dienstleistungseinheit eine unbeschränkte Anzahl Gutscheine angerechnet werden kann.
Administrations- und Versicherungspauschale
Schadenersatzansprüche gegen die HeRo Fahrschule, deren Mitarbeiter und Hilfspersonen entstehen nur, wenn diese vorsätzlich oder grobfahrlässig einen Schaden verursacht haben. Die Haftung ist für diesen Fall auf den als Folge dieses vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Handelns resultierenden unmittelbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Administrationsbeitrag beträgt CHF 130.- und beinhaltet sowohl die Versicherungskosten bei der ZÜRICH-Versicherungsgesellschaft als auch die Kosten für die Nutzung der QualiDrive App. Dadurch entstehen keine weiteren Kosten für die Nutzung der App.
Diese Versicherung ist obligatorisch und muss in jedem Fall zu Beginn der Ausbildung gezahlt werden.
Bei Fahrlektionen mit einem Ersatzfahrzeug (nicht über HeRo Fahrschule versichert) beträgt der Selbstbehalt 1000.-.
Besondere Bestimmungen
Die HeRo Fahrschule behält sich das Recht vor, Anmeldungen einzelner Personen zum Unterricht und Veranstaltungen unter Angabe von Gründen zu annullieren respektive zurückzuweisen, beispielsweise aufgrund noch unbezahlter Rechnungen für bisher bezogene Waren und Dienstleistungen.
Der Kunde/die Kundin nimmt ausdrücklich davon Kenntnis, dass die HeRo Fahrschule sich das Recht vorbehält, Kursausweise, Kursbestätigungen, Registrierungen und Meldungen zuhanden von Behörden und Ämtern zurückzuhalten, solange das dafür der HeRo Fahrschule vom Leistungsempfänger geschuldete Entgelt nicht bezahlt wurde.
Die Mitarbeitenden der HeRo Fahrschule verpflichten sich, den theoretischen und praktischen Fahrunterricht gemäss den aktuellen, methodisch-didaktischen Regeln und Kenntnissen durchzuführen/zu erteilen. Die HeRo Fahrschule übernimmt gegenüber dem Leistungsempfänger jedoch keinerlei Garantie hinsichtlich des Prüfungserfolges.
Rügt der Kunde/die Kundin gegenüber der Geschäftsleitung begründet die Qualität einer durch Mitarbeitende der HeRo Fahrschule erbrachten Dienstleistung (z.B. Nichtbeachtung methodischer und didatktischer Standards), entscheidet die Geschäftsleitung über eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung bereits bezahlter Entgelte.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Für die Leistungen der HeRo Fahrschule gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht. Zur Beurteilung sämtlicher sich aus den Geschäftsbeziehungen enstehenden Streitigkeiten ist das ordentliche Gericht am Sitz der Unternehmung zuständig.
→ Der Nothelferausweis ist in der Regel 6 Jahre gültig und wird für das Gesuch zum Lernfahrausweis benötigt.
→ Der VKU muss nach der Theorieprüfung und vor der praktischen Prüfung absolviert werden. Er dauert 8 Stunden, verteilt auf mindestens 2 Tage.
→ Das ist individuell verschieden. Die Anzahl hängt vom Lerntempo, den Vorkenntnissen und der Übung mit Begleitpersonen ab. Im Schnitt rechnen Fahrschüler in der Schweiz mit etwa 10–20 Fahrlektionen.
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